AGB´s


Auftragserteilung:
Im Fall der schriftlichen Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer eine Durchschrift des Auftragsscheins.

Die Beauftragung ermächtigt den Auftragnehmer Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

Preisangaben:
Bei Kostenvoranschlägen übernimmt der Auftragnehmer generell nicht die Gewähr für die Richtigkeit.

Im Fall eines verbindlichen Kostenvoranschlags legt der Auftraggeber schriftlich die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen mit Preisangaben dar. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

Zahlung:
Zahlungen folgen generell bar oder mit ec-Karte. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Sofern eine Überweisung vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen eingehend auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Reparaturaufträgen, bei denen der Materialaufwand geschätzt 1.000,00 € übersteigt, eine Anzahlung in Höhe von 80 % des geschätzten Materialaufwands zu beanspruchen.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte:
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Annahmeverzug /Abholung:
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Das Fahrzeug ist binnen 5 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung vom Auftraggeber zu holen. Gerät der Auftraggeber mit der Abholung ist Verzug, trägt er die entstehenden Kosten; die Gefahr der Aufbewahrung geht zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr, nämlich 9,95 €pro Tag fordern.

Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

Pfandrecht:
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand zu.


Haftung:
Hat der Auftragnehmer nach gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher die der
Auftraggeber dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen,Telekommunikations- unternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter dem Link https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.boniversum.de/bonipedia/ unter der Rubrik Datenlöschung.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten
Seite 1 von 2 | Stand: 01/2022 | © 2022 Boniversum
falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich mit den unten aufgeführten Kontaktdaten jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Im Falle eines vermuteten Datenschutzverstoßes haben Sie das Recht, sich bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für die Creditreform Boniversum ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum-Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an selbstauskunft@boniversum.de richten.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

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